Was jedem Menschen zustehen würde, wenn maschinelle Wertschöpfung gerecht verteilt wäre
--
pro Person, pro Monat
Die Berechnung
BIP Deutschland4.100 Mrd. €
×
Kapitalanteil (Maschinen, KI, Automation)39%
=
Maschinelle Wertschöpfung1.599 Mrd. €
÷
Bevölkerung84 Mio.
÷ 12 =
Deine monatliche Maschinendividende1.587 €
Hintergrund · Ökonomische Herleitung
Warum wir mit 40 % Kapitalanteil rechnen
Die Glaubwürdigkeit dieses Modells basiert auf der korrekten Einordnung des Volkseinkommens. In der klassischen Ökonomie teilt sich jeder erwirtschaftete Euro in zwei Bereiche: die Lohnquote (menschliche Arbeit) und die Kapitalquote (Maschinen, Gebäude, Software).
Der bilanzielle Shift: 30 % → 40 %
Vor 2026
Lohnquote 70 %
Kapital 30 %
Ab 2026 (AGI)
Lohnquote 60 %
Kapital 30 %
+10 %
LohnquoteKlassisches KapitalStille Dividende
1
Der historische Anker (30 %)
Über Jahrzehnte lag die Kapitalquote in Deutschland stabil bei etwa 30 %. In dieser Ära ersetzten Maschinen primär körperliche Arbeit. Kognitive Leistungen — Analyse, Planung, Verwaltung — blieben dem Faktor „Mensch" (Lohnquote) vorbehalten.
2
Der kognitive Substitutions-Effekt (+10 %)
Mit dem Jahr 2026 hat die AGI (Artificial General Intelligence) den Kernbereich der kognitiven Arbeit übernommen. Wenn eine KI eine Aufgabe löst, die früher ein Angestellter erledigte, verschwindet die Wertschöpfung nicht — sie wechselt lediglich den bilanziellen Topf:
Was früher Lohn war, wird heute zur Kapitalrendite der Unternehmen, die die KI-Infrastruktur besitzen.
Wir setzen konservativ voraus, dass AGI bereits 10 bis 15 % der gesamten kognitiven Arbeitsleistung substituiert hat. Dieser Wertzuwachs von ca. 10 Prozentpunkten am BIP (412,5 Mrd. €) ist die Stille Dividende, die derzeit ungesehen in den Bilanzen der Tech-Konzerne verschwindet.
3
Die Maschinendividende als Korrektiv
Unser Modell fordert keine „neue Steuer", sondern die Rückführung dieser technologischen Rendite an die Gesellschaft. Da die KI mit den Daten und dem Wissen der Allgemeinheit trainiert wurde, ist die Erhöhung der Kapitalquote auf 40 % das mathematische Abbild eines Fortschritts, der uns allen gehört.
💰
2.051 €
Mindestlohn
🏠
563 €
Bürgergeld
🤖
1.587 €
Maschinendiv.
Die entscheidende Frage
In einer Welt, in der Maschinen und KI immer mehr Arbeit übernehmen, schrumpft die aktive Rolle des Menschen in der Wertschöpfung. Heute erbringen Maschinen bereits 39% des BIP — Tendenz stark steigend. Gleichzeitig stagnieren Löhne seit Jahrzehnten.
Wenn der Mensch keine aktive Rolle mehr in der Produktion spielt — wem gehört dann der Wohlstand, den die Maschinen schaffen? Die Maschinendividende zeigt: Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist keine Utopie, sondern die logische Konsequenz dieser Zahlen.
Prognose: Wann übersteigt die Dividende den Mindestlohn?
20261.587 €77% des Mindestlohns
20302.232 ۆberholt Mindestlohn
20353.373 €Arbeit wird optional
Warum eigentlich 40 %? Und wer finanziert die Dividende?
Whitepaper · Modell 1.0
Mathematisches Modell der Maschinendividende
Die Herleitung einer Zahl, die unsere Vorstellung vom Wohlstand neu ordnet. Transparenz schafft Vertrauen — deshalb legen wir die komplette Rechnung offen.
I
Das Volkseinkommen-Axiom
Jedes Volkseinkommen zerfällt in exakt zwei Bestandteile: Den Anteil, den die Arbeit erwirtschaftet (Lohnquote), und den Anteil, den das Kapital erwirtschaftet (Kapitalquote).
Volkseinkommen = Lohnquote + Kapitalquote
Historisch bewegte sich die Kapitalquote in Deutschland um 30 %. Der Rest floss als Löhne an Erwerbstätige. Dieses Gleichgewicht hält, solange Arbeit knapp und Kapital ein Produktionsfaktor unter mehreren bleibt.
II
Der Substitutions-Beweis
AGI verändert die Struktur der Wertschöpfung fundamental. Drei Effekte treiben den Anteil des Kapitals nach oben:
Kognitive Substitution. Aufgaben, die bisher als Arbeit in der Lohnquote auftauchten — Analyse, Recherche, Textproduktion, Diagnose — werden von Software übernommen. Der ökonomische Wert wandert in die Kapitalspalte („Software-Kapital").
Effizienz-Shift. Unternehmen produzieren mehr Output pro Mensch-Stunde. Die „Rezeptur des Erfolgs" besteht zunehmend aus KI-Compute, nicht aus Mannstunden.
Daten-Kapital. Trainingsdaten sind die neue Anlageklasse. Jede automatisierte Stunde verschiebt Wertschöpfung von der Lohn- in die Kapitalrendite-Spalte.
Ein Anstieg der Kapitalquote um 10 Prozentpunkte (von 30 % auf 40 %) spiegelt die Automatisierung von rund 25 % der bisherigen kognitiven Tätigkeiten wider. Der neue Gleichgewichtswert ist damit:
KapitalquoteAGI = 0,30 + 0,10 = 0,40
Vom Faktor Zeit zum Faktor Rechenleistung.
Produktivität bemisst sich nicht mehr in Mannstunden, sondern in GPU-Stunden.
III
Schritt-für-Schritt Rechnung
Dividende =
BIP × κBevölkerung × 12
BIP
Wohlstand des Landes, gemessen als Bruttoinlandsprodukt pro Jahr.
κ (Kappa)
Kapitalquote — der Anteil der Maschinen, Software und KI an der gesamten Produktion.
2. Pro Kopf pro Jahr1.650.000.000.000 € ÷ 84.400.000 = 19.549,76 €
3. Pro Kopf pro Monat19.549,76 € ÷ 12 = 1.629,15 €
IV
Szenarien der Automatisierung
Je mehr kognitive Arbeit von Maschinen übernommen wird, desto höher die Kapitalquote — und damit die Dividende. BIP und Bevölkerung als Basis konstant (2026-Werte).
Kapitalquote simulieren
Ziehe den Regler, um die Dividende bei unterschiedlichen Kapitalquoten zu berechnen.
40 %
1.629 €
Transitionslevel 2026
30 %40 %50 %60 %
Kapitalquote
Automatisierungsgrad
Monatliche Dividende
vs. Mindestlohn
Die Kapitalquote steigt, weil KI-Systeme menschliche Lohnarbeit ersetzen und somit den bilanziellen Anteil des Kapitals an der Wertschöpfung erhöhen.
V
Die KI-Wertschöpfungsabgabe
Die Maschinendividende ist keine zusätzliche Steuer für Bürger. Sie ist eine Beteiligung der Unternehmen am Effizienzgewinn, der durch Automatisierung entsteht. Finanziert wird sie dort, wo die Produktivitätsgewinne anfallen — bei den Profiteuren der Automatisierung.
Rechenbeispiel
Ein Unternehmen ersetzt 10 Vollzeitstellen durch ein KI-System. Die Lohnkosten sinken um rund 600.000 €/Jahr. Die KI-Wertschöpfungsabgabe greift auf einen Teil dieses Gewinns zu und leitet ihn in die Maschinendividende.
Eingesparte Lohnkosten−600.000 € / Jahr
KI-Wertschöpfungsabgabe (≈ 40 %)−240.000 € an Gesellschaft
Nettoersparnis Unternehmen+360.000 € / Jahr
Das Unternehmen bleibt profitabler als im alten System — und die Gesellschaft erhält ihren Anteil an der maschinellen Wertschöpfung.
Ökonomisch ist das keine Umverteilungs-Romantik, sondern eine systemische Notwendigkeit: Ohne einen solchen Ausgleich bricht die Nachfrageseite weg. Wer nichts mehr verdient, kauft nichts mehr. Der Kreislauf aus Produktion und Konsum — das Fundament des Kapitalismus — kollabiert. Die Maschinendividende bewahrt den Kapitalismus im KI-Zeitalter vor dem Konsum-Kollaps.
VI
Die geschlossene Logikkette
Jedes Argument in diesem Modell baut stringent auf dem vorherigen auf. Es gibt keine ideologische Lücke — nur eine mathematische Kette aus vier Gliedern.
01Basis
Das BIP ist die Ausgangsbasis
Startpunkt ist das deutsche Gesamt-BIP von 4,125 Bio. €. Diese Summe ist der vollständige volkswirtschaftliche Output — jeder Euro, der in Deutschland in einem Jahr an Wertschöpfung entsteht.
BIP 20264.125 Mrd. €
02Shift
Der bilanzielle Phasenwechsel
Kognitive Arbeit wandert vom Faktor Mensch zum Faktor Maschine. Was früher als Lohn gebucht wurde (Analyse, Text, Code, Diagnose), wird heute durch Software geleistet und taucht in der Bilanz als Kapitalrendite auf. Die Wertschöpfung verschwindet nicht — sie wechselt nur den Topf.
Die 40 % sind mathematische Folge, keine Forderung
Wenn AGI rund 10–15 % der kognitiven Arbeitsleistung substituiert, verschiebt sich die Kapitalquote von historisch 30 % auf rund 40 %. Die 10 Prozentpunkte sind das messbare Abbild dieser Automatisierung, nicht eine politisch gewählte Zahl.
0,30 + 0,10AGI-Substitution = 0,40
04Rückführung
Die Maschinendividende macht den Shift nutzbar
Die Maschinendividende ist das Instrument, das diesen bilanziellen Topf zurück an die Bürger leitet. Sie ist keine neue Steuer, sondern die Rückführung einer Rendite, die auf öffentlichen Daten, öffentlichem Wissen und öffentlicher Infrastruktur trainiert wurde.
Pro Person, pro Monat≈ 1.629 €
Fazit
BIP → Shift → 40 % → Rückführung. Die Kette ist geschlossen. Jede Bestreitung müsste an einem dieser vier Glieder ansetzen — und jedes Glied ist in sich mathematisch verifizierbar.
VII
Häufige Fragen
Die Argumentation wirft naheliegende Fragen auf. Hier sind die Antworten, die die Lücke zwischen Theorie und Alltag schließen.
Woher kommt das Geld?
Es kommt aus dem Topf, in dem heute die eingesparten Lohnkosten als Firmenrendite liegen. Wenn ein Unternehmen 10 Angestellte durch ein KI-System ersetzt, sinken die Lohnkosten um rund 600.000 €/Jahr. Dieser Betrag verschwindet nicht — er wird zum Gewinn. Die Maschinendividende greift auf einen Teil dieses Gewinns zu.
Ist das nicht einfach eine neue Steuer?
Nein. Eine Steuer belastet bestehende Einkommen. Die Maschinendividende hingegen führt eine neu entstandene Rendite zurück — eine Rendite, die es ohne KI-Automatisierung nicht gäbe. Sie belastet nicht die Lohnarbeit, sondern beteiligt die Gesellschaft am Produktivitätsgewinn der Maschinen.
Warum schaden 40 % Kapitalquote der Wirtschaft nicht?
Weil ohne Rückführung die Nachfrageseite kollabiert. Wer keinen Lohn mehr verdient, kauft nichts mehr. Der Kapitalismus funktioniert nur, solange Konsum finanziert ist. Die Maschinendividende stabilisiert also genau jenen Kreislauf, von dem auch die Unternehmen leben.
Warum gerade 10 Prozentpunkte Shift?
Weil konservative Schätzungen (McKinsey, WEF) für 2026 davon ausgehen, dass AGI bereits 10–15 % der kognitiven Arbeitsleistung übernommen hat. Wir rechnen mit dem unteren Rand dieser Spanne. Der Wert ist nicht normativ gewählt, sondern empirisch abgeleitet.
Wer verwaltet den Topf?
Dieselben Institutionen, die heute Renten, Kindergeld und Bürgergeld auszahlen. Es braucht kein neues Ministerium — nur eine zusätzliche Einnahmeposition auf Unternehmensseite und eine zusätzliche Auszahlungsposition auf Bürgerseite.
BIP: Destatis (2025) · Lohnquote: OECD/ILO · Bevölkerung: Destatis · Mindestlohn: BMAS · Bürgergeld: BMAS · Automatisierungsprognosen: McKinsey Global Institute, WEF Future of Jobs Report
Special Edition23. März 2026übermorgen.life
Daily News Übermorgen
DER WEG ZUR AGI — NACHRICHTEN AUS ALLER WELT
LIVE-BERICHT🔈
VIDEO DES TAGES23.03.26
A
AGI — Artificial General Intelligence — könnte in weniger als zwei Jahren Realität werden. Weltweit bereiten sich Unternehmen, Regierungen und Menschen auf die größte Umwälzung seit der Industrialisierung vor. Wer jetzt handelt, gestaltet die Zukunft mit.
Vier Linien. Eine Wahrheit. Ziehe den Regler und sieh, wie KI-Leistung, politische Forderungen, echter Arbeitsbedarf und Lohnkosten auseinanderdriften — sobald die Maschinendividende ignoriert wird.
Jahr im Fokus2026
Zeit-Regler20202035
NotebookLM
Deep Dive · Audio-Analyse
System-Update für den Arbeitsmarkt 2026
Was passiert, wenn AGI Realität wird?
Wenn eine KI menschliche kognitive Fähigkeiten in den meisten wirtschaftlich wertvollen Aufgaben erreicht oder übertrifft, wird dies als fundamentaler Wendepunkt in der Geschichte betrachtet.
Experten prognostizieren tiefgreifende Umwälzungen, die von enormen Chancen bis hin zu existenziellen Risiken reichen. Hier ist, was nach Expertenmeinung kommen wird:
⚠️
Massiver Wandel der Arbeitswelt
AGI könnte die meisten Aufgaben erledigen, die ein Mensch ausführen kann. Dies wird voraussichtlich zu massiver Arbeitslosigkeit führen, da 50% der arbeitenden Menschen schlechter arbeiten als die AGI.
🚀
Beschleunigtes Wachstum und Innovation
Sobald AGI erreicht ist, wird ein exponentielles Wachstum erwartet. KI-Systeme könnten sich selbst optimieren, wodurch die Intelligenz der Maschinen die des Menschen schnell übertrifft.
⚡
Der Übergang zur Superintelligenz
Viele Experten erwarten, dass kurz nach der AGI eine Künstliche Superintelligenz (ASI) entsteht, die den menschlichen Intellekt in jeder Hinsicht weit übertrifft — möglicherweise bis Ende der 2020er.
🧠
Philosophische Identitätskrise
Die Definition des Menschen als „intelligentestes Wesen“ auf der Erde könnte entfallen, was zu einer tiefgreifenden Identitätskrise führen kann. Wer sind wir, wenn Maschinen klüger sind?
🔒
Sicherheitsrelevante Risiken
Es besteht die Gefahr, dass AGI auf Systeme zugreift, auf die sie nicht zugreifen sollte — wie Banken oder Energienetze. AGI wird als Sicherheitsrisiko eingestuft, das kontrolliert werden muss.
🌱
Lösung komplexer Probleme
Auf der positiven Seite könnte AGI als Werkzeug dienen, um drängende Menschheitsprobleme zu lösen — Klimawandel, Krankheiten, Energie — sofern sie verantwortungsvoll eingesetzt wird.
Executive SummarySystem-Update für den Arbeitsmarkt 2026
Die Fakten-Lage
Die AGI-Entwicklung (Künstliche Intelligenz) substituiert kognitive Arbeit heute schneller, als Gesetze zur Arbeitszeitverlängerung geschrieben werden können.
Das Risiko
Ein Festhalten am „Faktor Zeit“ führt bei exponentieller Automatisierung zum finanziellen Kollaps der Sozialkassen und zum psychologischen Kollaps der Arbeitsverwaltung (BA).
Die Lösung
Umstellung der Systemfinanzierung von der Lohnsteuer auf die KI-Wertschöpfungsabgabe („KI-Dividende“).
Operative Hilfe
Die Plattform übermorgen.life bietet die kostenfreie Infrastruktur, um Menschen technologisch zu orientieren und Beamte für die notwendige psychologische Krisenbegleitung freizuspielen.
Das Ziel
Transformation von der Verwaltung des Mangels zur Gestaltung einer befreiten Gesellschaft — Sicherung des sozialen Friedens durch Teilhabe am Maschinen-Mehrwert.
Der Tag danach
Deine neue Freiheit — Eine neue Architektur des Sinns
Auf Übermorgen.life müssen wir eine neue Architektur des Sinns entwerfen. Weg von der Verwertung durch Arbeit, hin zur Entfaltung durch Existenz. KI übernimmt die logischen, repetitiven und datenbasierten Aufgaben. Was bleibt, ist das, was eine Maschine (noch) nicht nachempfinden kann: Empathie & Care, Kreativität ohne Zielzwang und Gemeinschafts-Gestaltung.
Das 3-Säulen-Modell der Zukunft
Säule 01
Re-Humanisierung
Lerne, wieder Mensch zu sein, statt eine biologische Datenbank. Zwischenmenschliche Fürsorge, Erziehung, Sterbebegleitung — Dinge, die echte menschliche Präsenz erfordern.
Säule 02
Kreative Autonomie
Entdecke Talente, die du für deinen 9-to-5-Job unterdrückt hast. Kunst, Handwerk und Philosophie, die nicht „marktgerecht“ sein müssen, sondern dem Selbstausdruck dienen.
Säule 03
Community-Leadership
Übernimm Verantwortung in deiner direkten Umgebung. Lokale Projekte, Urban Farming, Reparatur-Cafés. Den eigenen Lebensraum aktiv mitgestalten.
Die Forderung · Maschinendividende als Existenzgrundlage
Damit Menschen umschulen können, brauchen sie Freiheit von Existenzangst. Das Geld, das durch die Automatisierung eingespart wird, darf nicht bei den Tech-Riesen bleiben. Es muss in einen Umschulungs- und Lebensfonds fließen.
„Du wirst nicht entlassen, du wirst freigestellt — für die Aufgaben, die wirklich zählen.“
Sinn-Finder
Gib deine Hobbys, Leidenschaften oder Interessen ein. Wir zeigen dir, wie sie in einer post-labor Welt wertvoll werden — ganz ohne Zwang, damit Geld zu verdienen.
Noch keine Einträge — probiere „Gärtnern“, „Musik“ oder „Kinder“.
Nächster Schritt · Signal AI
Vom Sinn zum konkreten Weg
Sinn-Finderzeigt dir das WAS→Signal AI zeigt dir das WIE
Du hast 0 Interessen eingegeben. Signal AI verwandelt diese in einen konkreten, persönlichen Transformationsplan — mit Analyse deiner Lebensrealität, deinen Stärken und dem nächsten machbaren Schritt.
Deine Interessen werden verschlüsselt in deinem Browser gespeichert und nur beim Klick an Signal AI übergeben. Kein Tracking, keine Weitergabe an Dritte.
Hinweis: Das Tool arbeitet lokal im Browser und erkennt über 40 Schlüsselthemen — kein Datenversand.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 DDG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Urheberrecht
Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Datenschutzerklärung
ÜBERMORGEN — KI & Zukunft der Arbeit übermorgen.life | unternehmensdigitalisierung.io/uebermorgen Stand: März 2026
1. Verantwortlicher (Art. 13 DSGVO)
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist:
Andre Häupl
Steinpöhlstraße 1
08412 Werdau, Deutschland
E-Mail: fitmaker@mail.de
2. Datenschutz auf einen Blick
Diese Datenschutzerklärung erläutert Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website ÜBERMORGEN (übermorgen.life). Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
3. Hosting und Server-Infrastruktur
Diese Website wird auf einem eigenen Virtual Private Server (VPS) betrieben. Beim Aufruf der Website werden durch den Webserver automatisch folgende Daten erfasst und in Server-Logfiles gespeichert:
IP-Adresse des aufrufenden Geräts (in anonymisierter oder vollständiger Form)
Datum und Uhrzeit des Zugriffs
Aufgerufene URL und Referrer-URL
HTTP-Statuscode
Browsertyp und -version sowie Betriebssystem
Übertragene Datenmenge
Diese Daten werden nicht mit anderen Datenquellen zusammengeführt und sind für uns nicht bestimmten Personen zuzuordnen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) zur Sicherstellung des technischen Betriebs, Erkennung und Abwehr von Angriffen sowie zur Fehleranalyse. Logfiles werden nach spätestens 30 Tagen automatisch gelöscht.
4. SignalFlow AI — Intelligente Analysefunktionen
Für bestimmte interaktive Funktionen (z. B. KI-gestützte Inhaltsanalyse, Zukunftsprognosen) nutzt diese Website die eigene SignalFlow AI-Plattform. SignalFlow AI wird auf derselben Server-Infrastruktur betrieben wie die Website selbst — es werden keine Daten an Dritte übermittelt.
Bei der Nutzung von SignalFlow AI werden verarbeitet:
Eingaben des Nutzers (z. B. Fragestellungen, Analyseaufträge)
Ergebnisse der Analyse (temporär gespeichert)
Technische Metadaten (Zeitstempel, Session-ID)
Alle Daten werden ausschließlich auf dem eigenen Server verarbeitet und nicht an externe KI-Dienste weitergeleitet, sofern keine LLM-API-Anbindung (z. B. Anthropic Claude) für die Analyse erforderlich ist. In diesem Fall gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bereitstellung intelligenter Analysefunktionen).
5. Newsletter
5.1 Datenerhebung und Zweck
Wenn du den ÜBERMORGEN-Newsletter abonnierst, verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zweck der regelmäßigen Zusendung von Informationen zu Künstlicher Intelligenz, AGI-Entwicklungen und Zukunft der Arbeit.
Wir erheben ausschließlich:
Deine E-Mail-Adresse
Den Zeitpunkt der Anmeldung sowie die IP-Adresse zum Zweck des Nachweises der Einwilligung
5.2 Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage deiner ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die du mit dem Absenden des Newsletter-Formulars erteilst.
5.3 Widerruf und Abmeldung
Du kannst deine Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteile widerrufen. Eine Abmeldung ist möglich:
Über den Abmelde-Link am Ende jeder Newsletter-E-Mail
Nach dem Widerruf werden deine Daten unverzüglich aus dem Verteiler gelöscht und nicht mehr für den Newsletter verwendet.
6. Eingebettete Inhalte (YouTube)
Die Website bettet Videos von YouTube (Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) ein. Beim Laden dieser Seite können Daten an YouTube übertragen werden, sofern du mit YouTube-Servern in Verbindung trittst.
Wir verwenden, soweit technisch möglich, den datenschutzfreundlichen Modus (youtube-nocookie.com), um die Datenübertragung vor dem Klick auf das Video zu minimieren.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Darstellung redaktioneller Inhalte).
Datenschutzerklärung Google/YouTube: https://policies.google.com/privacy
7. Externe Links und Social-Media-Verlinkungen
Die Website enthält Links zu externen Diensten (YouTube, LinkedIn, X/Twitter). Diese Links führen auf externe Seiten, für deren Datenschutzpraktiken der Betreiber nicht verantwortlich ist. Beim Klick auf solche Links verlässt du den Datenschutzbereich dieser Website. Bitte informiere dich über die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter.
8. Keine Tracking-Cookies, keine Analyse-Tools
Wir setzen auf dieser Website keine Tracking-Cookies und keine Analyse-Werkzeuge (z. B. Google Analytics, Meta Pixel o. Ä.) ein. Es wird kein Nutzerverhalten über die technisch notwendige Server-Log-Erfassung hinaus aufgezeichnet.
Technisch notwendige Speicherungen (z. B. Session-Daten) können durch den Browser des Nutzers erfolgen, werden aber nicht für Tracking-Zwecke verwendet.
9. Kontaktaufnahme
Wenn du uns per E-Mail kontaktierst (fitmaker@mail.de), verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse sowie die Inhalte deiner Nachricht ausschließlich zur Beantwortung deiner Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Die Daten werden nach Abschluss der Korrespondenz gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen:
Server-Logfiles: max. 30 Tage
Newsletter-Abonnenten: bis zum Widerruf der Einwilligung
E-Mail-Korrespondenz: nach Abschluss der Anfrage, in der Regel max. 3 Jahre
11. Deine Rechte als betroffene Person
Du hast gegenüber uns folgende Rechte in Bezug auf deine personenbezogenen Daten (Art. 15–21 DSGVO):
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Welche Daten wir über dich verarbeiten
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Unrichtige Daten korrigieren lassen
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): „Recht auf Vergessenwerden"
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Insbesondere gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen
Recht auf Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) mit Wirkung für die Zukunft
Zur Ausübung deiner Rechte wende dich per E-Mail an: fitmaker@mail.de
12. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Du hast das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Website verwendet eine TLS/SSL-Verschlüsselung (erkennbar am https:// in der Adresszeile), um die Übertragung deiner Daten zu sichern. Unsere Serverinfrastruktur ist durch Firewalls und Zugriffskontrollen geschützt.
14. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Änderungen der rechtlichen Anforderungen oder unserer Datenverarbeitungspraktiken zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website verfügbar. Bei wesentlichen Änderungen, die Newsletter-Abonnenten betreffen, werden wir eine Information per E-Mail versenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ÜBERMORGEN — KI & Zukunft der Arbeit übermorgen.life | unternehmensdigitalisierung.io/uebermorgen Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich und Betreiber
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Nutzung des Online-Angebots ÜBERMORGEN, erreichbar unter den Domains übermorgen.life sowie unternehmensdigitalisierung.io/uebermorgen (nachfolgend gemeinsam Website).
Betreiber der Website ist:
Andre Häupl
Steinpöhlstraße 1
08412 Werdau
E-Mail: fitmaker@mail.de
(nachfolgend Betreiber oder wir)
Mit der Nutzung der Website erklärst du dich mit diesen AGB einverstanden. Sofern du die Website in gewerblichem Interesse nutzt, gelten diese AGB auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Leistungsbeschreibung
ÜBERMORGEN ist ein kostenfreies, redaktionelles Informationsangebot zu den Themen Künstliche Intelligenz (KI), Automation und Zukunft der Arbeit. Das Angebot umfasst:
Tägliche KI-Nachrichten und Insights im Blog-Bereich
Einen kostenlosen Newsletter mit KI-Analysen, Trends und Strategien
Kuratierten und automatisiert zusammengestellten News-Feed zu aktuellen KI-Entwicklungen
Eingebettete Medieninhalte (z. B. Video des Tages via YouTube)
Die Nutzung sämtlicher Inhalte ist kostenlos und setzt keine Registrierung voraus. Lediglich für den Empfang des Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich.
Ein Anspruch auf eine bestimmte inhaltliche Aktualisierungsfrequenz, Vollständigkeit oder redaktionelle Tiefe der Beiträge besteht nicht.
§ 3 Newsletter
Der Newsletter kann durch Eintragung der E-Mail-Adresse im entsprechenden Formular auf der Website abonniert werden. Mit der Anmeldung zum Newsletter erklärst du deine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zur Verarbeitung deiner E-Mail-Adresse zum Zweck der regelmäßigen Zusendung von Informationen zu KI und Zukunft der Arbeit.
Das Abonnement kann jederzeit ohne Angabe von Gründen über den Abmelde-Link in jeder Newsletter-E-Mail oder durch direkte Nachricht an fitmaker@mail.de widerrufen werden. Die Abmeldung erfolgt unverzüglich.
Der Betreiber behält sich vor, den Newsletter-Dienst jederzeit einzustellen oder dessen Inhalte und Frequenz zu ändern.
§ 4 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle auf der Website veröffentlichten Inhalte — insbesondere Texte, Analysen, Grafiken, Logos und die Marke ÜBERMORGEN — sind urheberrechtlich geschützt und stehen im Eigentum des Betreibers oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige gewerbliche Nutzung der Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Davon ausgenommen ist:
Das Teilen von verlinkten Beiträgen in sozialen Netzwerken (z. B. über die bereitgestellten Social-Share-Links)
Das Zitieren einzelner Passagen zum Zweck der Berichterstattung oder wissenschaftlichen Arbeit unter Angabe der Quelle
Automatisiertes Auslesen, Scraping oder das Erstellen von Datenbankwerken aus den Inhalten dieser Website ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
§ 5 Haftungsausschluss
5.1 Inhaltliche Haftung
Die auf der Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Investitions- oder sonstige professionelle Beratung dar. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der Inhalte für einen bestimmten Verwendungszweck.
Entscheidungen, die auf Basis der bereitgestellten Informationen getroffen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers.
5.2 Haftung für externe Links
Die Website enthält Links zu externen Websites Dritter. Auf deren Inhalte hat der Betreiber keinen Einfluss. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.
5.3 Technische Verfügbarkeit
Der Betreiber bemüht sich um eine kontinuierliche Verfügbarkeit der Website, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochenen Zugang. Wartungsarbeiten, technische Ausfälle oder höhere Gewalt können vorübergehende Einschränkungen verursachen.
§ 6 Pflichten der Nutzer
Nutzer der Website verpflichten sich:
Die Website ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen
Keine Inhalte zu verbreiten, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen
Keine technischen Maßnahmen zu umgehen oder die Infrastruktur der Website zu beeinträchtigen
Keine automatisierten Zugriffe (Bots, Crawler) ohne ausdrückliche Genehmigung durchzuführen
§ 7 Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden durch Aktualisierung dieser Seite auf der Website bekannt gegeben. Die jeweils aktuelle Version ist maßgeblich. Bei wesentlichen Änderungen, die Nutzer mit aktivem Newsletter-Abonnement betreffen, wird zusätzlich eine Information per E-Mail versendet.
Die fortgesetzte Nutzung der Website nach Bekanntmachung einer Änderung gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Zwickau.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Betreiber ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.